Felgengutachten: Tipps & Tricks zu ABE und TGA
Jeder Autoliebhaber kennt es: Hat man die Felgen nicht eintragen lassen, fährt es sich nur halb so leichtherzig. Denn die Bußgelder für nicht zugelassene oder eingetragene Felgen sind vorallem in der Schweiz und in Deutschland sehr hoch. Wer also Radkappen nicht mag, aber gleichzeitig sein Geld für schönere Dinge als für StVO-Verstöße ausgeben möchte, sollte einiges beachten:
Bevor Sie Ihre Favoriten kaufen und vor allem montieren wollen, müssen Sie unbedingt die Gutachten der Hersteller überprüfen – Diese Gutachten geben an, welche Kombination von Felgen und Reifen für Ihr Automodell zulässig ist. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Gutachten-Arten unterschieden: die Allgemeine Betriebserlaubnis und das TÜV/Dekra-Teilegutachten.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Nicht alles was gefällt, ist gleichzeitig auch erlaubt. Daher lohnt es sich einen Blick in die ABE der jeweiligen Wunschfelgen zu schauen, um zu gucken, ob das Traumfelgen-Design und die Zoll-Größe auch mit Ihrem Fahrzeug funktioniert.
Die ABE wird bei den Felgen mitgeliefert (und ist ständig mitzuführen), die weniger umfangreiche Montierungen und daher keiner besonderen Eintragungen in die Fahrzeugpapiere bedürfen. Diese Felgen haben den Vorteil, dass man bei einer so genannten „Allgemeinen Betriebserlaubnis ohne A01“ die Felgen einfach kaufen und montieren lassen kann und sofort bereit für die Abfahrt ist. Denken Sie außerdem daran, immer originale Felgendeckel Ihres KfZ Herstellers zu benutzen – kleine Ausgabe mit großer Wirkung!
Verfügen Sie über eine Ausführung der ABE mit A01 ist eine „Änderungsabnahme“ notwendig: Das bedeutet, dass ein Sachverständige die Montage der neuen Felgen abnehmen muss. Dieser nimmt die Reifen-Felgen-Kombination direkt in Augenschein, muss aber nichts eintragen. In den meisten Fällen ist so eine Fahrt zum Sachverständigen schnell erledigt und unkompliziert.
TÜV/Dekra- Teilegutachten (TGA)
Das Teilegutachten nach § 19 (3) StVZO beinhaltet die Maßgaben zum Anbau von Tuning-Teilen – darunter auch Felgen – und stellt sicher, dass der Anbau sachgerecht ablief und keine illegalen Baubestandteile verwendet wurden. In diesem Teilegutachten werden z.B. Rad- und Reifenkombinationen, die Einpresstiefen und die Zoll-Angaben vorgegeben.
Staatliche Sachverständige (typischerweise der TÜV oder die DEKRA) müssen die Montage abnehmen und stellen dann eine so genannte „Anbaubescheinigung“ – solange es keine Beanstandungen gibt – aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie auf der Zulassungsstelle Ihres Fahrzeugs die Felgenmodifikation in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Gutachten als Download
Es wird empfohlen, sämtliche Genehmigungsunterlagen (egal ob ABE oder TGA) immer gemeinsam mit den Fahrzeugpapieren im Fahrzeug mitzuführen, um eventuellen Missverständnissen bei Kontrollen aus dem Weg zu gehen. Diese Gutachten stehen auch online als Download (pdf-Version) zur Verfügung auf der jeweiligen Website der Reifen- und Felgenhersteller: So kann man sich beispielsweise bei „Dezent“ das TÜV Gutachten seiner Felgen nochmals downloaden, nachdem man Angaben zur Fahrzeugmarke seines PKWs, dem Modell und dem jeweilige Fahrzeug-ABE (mit oder ohne A01) gemacht hat. Auch für andere bekannte Felgenhersteller sollen im Weiteren Angaben zu eventuellen Download-Optionen gemacht, sowie die Zulassung für verschiedene Automarken überprüft werden.
Ein sinnvolles Video, was kurz und knapp über alle wichtigen Daten beim Felgenkauf informiert
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Welche Felgenmarke passt zu welchem Auto?
ATS: Seit über 40 Jahren stellt die Marke Alufelgen in edlem Design her. Als langjähriger Partner und Ausrüster von Motorsport-Rennen wie DTM, der FIA Formel 3 und der ADAC Formel 4 hat es sich ATS zur Aufgabe gemacht, „Motorsport für die Straße“ herzustellen. Für sämtliche Automarken geeignet; Felgen- und Festigkeitsgutachten als Download.
ABT: Auch ABT stellt sportliche Felgen her und setzt dabei neben modernem Design auf hohe Qualität. Online hat man die Möglichkeit, für seinen Fahrzeugtyp zugelassene ABT-Felgen in verschiedenen Zoll-Größen zu konfigurieren.
AMG: Der Sportmarkenhersteller AMG bietet die S-Line von Mercedes. Für diese Modelle sind daher auch die gleichnamigen Felgen am besten geeignet und zugelassen (d.h. eingetragen im ABE).
Alpina-Felgen: Die Marke „Alpina“ steht vor allem für sportliches Design und schnelle Fahrzeuge. Da das Unternehmen getunte Fahrzeuge des Herstellers BMW anbietet, ist dessen Felgensortiment vor allem für diese Automobilmarke zugelassen.
BBS: BBS bietet mit den drei Felgen-Typen „Forged Line“, „Performance Line“ und „Design Line“ TÜV-geprüfte Felgen für den Alltag und für sämtliche Fahrzeugmarken an.
Borbet: Als führender Hersteller von Leichtmetallfelgen stellt Borbet seit über 120 Jahren Felgen für die Straße her. Auch auf der Homepage dieser Marke lässt sich das Felgengutachten herunterladen.
Momo: Der amerikanische Rad- und Felgenhersteller „Momo Wheels“ bietet eine riesige Facette an verschiedenen Felgenarten an. Die auch in Deutschland erhältlichen Produkte sind etwas teurer und nicht immer zugelassen. Hier sollte man beim Erwerb über die Website auf den Zulassungscheck achten (Gutachten ebenfalls herunterladbar).
Platin: Der Reifen- und Felgenhersteller zählt zu einem der bekanntesten auf dem deutschen Automobilmarkt. Das Unternehmen wurde von der TÜV Rheinland Group zertifiziert und zeichnet sich durch hohe Qualität aus.
Ronal: Auch Ronal-Wheels bietet einen Konfigurator um sich seine Lieblingsfelgen für den eigenen Fahrzeugtyp modifizieren zu lassen. Anschließend hat man die Möglichkeit, in der Produktansicht ebenfalls das Festigkeits- und Felgengutachten herunterzuladen.
Auch die folgenden Felgenmarken bieten für Fahrzeuge sämtlicher Automobilhersteller Felgen in unterschiedlichem Design an und verfügen gleichzeitig bei Erwerb ihrer Produkte Gutachten als PDF zum Download: Audi, Barracuda, Brock, CUP, Ford, Intra, KBA, MAM, Miglia, Opel, PLW, Postert, Powertech, Racing, Rondell, Rotor und SAT.
Das Wichtigste auf einem Blick
Der Youtube-Kanal „VOLLLAST – Alles rund ums Automobil“ stellt in seinem Video „Alles über Felgen 3/3: ABE & TÜV, Eintragung, Stahlfelge vs Alu“ die wichtigsten Punkte, die es beim Felgenkauf zu beachten gilt, zusammen. Das Video erklärt, was der Unterschied zwischen E-CE und OE ist, wie man mithilfe der KBA-Nummer auf dem Felgendeckel die ABE des jeweiligen Produktes findet und wie die einzelnen Schritte einer Einzelabnahme in der Regel aussehen. Außerdem wird der Zuschauer durch die Navigation durch Felgenkonfiguratoren und dem anschließenden Download eines Gutachtens geleitet.
Was es sonst noch zu beachten gilt
Generell gilt beim Autotuning – worunter auch das Montieren neuer Wunschfelgen zählt: Je geringer die Veränderung letztendlich ausfällt, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Gutachten oder eine Eintragung nicht nötig wird! Das heißt: Je passender das Produkt von der Einpresstiefe (die Daten dazu sind ebenfalls in der ABE eingetragen) und den weiteren Maßen zu Reifen und dem Fahrzeug insgesamt passt, desto besser.
Mit dieser Faustregel kommt man schon weit, dennoch gilt es immer darauf zu achten, dass die Lieblingsfelgen auch ordnungsgemäß montiert und verschraubt wurden!
3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Ich denke, dieser Beitrag zum Felgengutachten hat alle meine Fragen beantwortet. Jetzt weiß ich, wie ich vorgehen muss. Wirklich gut geschrieben, muss ich sagen.
Leider bekomme ich keine Antwort auf meine Frage.
Ich moechte auf meiner B-Klasse w245 B180 CDI Bj 2009 Raeder montieren 195-65/R15. Wo und wie bekomme ich eine Genehmigung ?
Auf dem B180 kann man z.B. diese Reifengroesse verwenden. Warum nicht auf B180 CDI ?
Hallo Herr Goerlach,
wir haben es gerade kurz gegengecheckt, Sie haben Recht, die oben genannten 195-65/R15 scheinen tatsächlich für den B180 jedoch nicht für Ihren B180 CDI zu gehen (Quelle: https://carwiki.de/mercedes-b-klasse-reifengroessen).
Was sagt denn Ihr ortsansässiger TÜV-Gutachter? Halten Sie uns gern auf dem Laufenden…
Mit freundlichen Grüßen